Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein? (AVGS)
Ist eine Person bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldet, kann nach Erfüllung bestimmter Kriterien ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragt werden.
Wer hat Anspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?
Rechtsanspruch auf den AVGS haben alle arbeitsuchenden Personen, die folgende Kriterien erfüllen:
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit ist vorhanden.
Haben Sie bereits die Kündigung erhalten, befinden sich aber noch in Beschäftigung, kann ein AVGS beantragt werden.
Anspruchsberechtigte von Arbeitslosengeld II können einen AVGS beim Jobcenter beantragen.
Wo kann man den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen?
Zur Beantragung des AVGS wenden Sie sich zur Antragstellung und Beratung an den für Sie zuständigen Betreuer der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.
Wie lange ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) gültig?
In den meisten Fällen erhält ein AVGS eine Gültigkeitsdauer von maximal drei Monaten.
Wo kann ich den Aktivierungsgutschein einlösen?
Wenn Sie einen Aktivierungsgutschein erhalten haben, können Sie diesen bei einem AZAV zugelassenen Weiterbildungsanbieter Ihrer Wahl einlösen. pro futura ist bereits langjährig zertifizierter Träger für des AZAV-Coachings. Wenn Sie einen Aktivierungsgutschein haben, können Sie bei pro futura ein Einzelcoaching absolvieren. Gerne beraten wir Sie bereits vor Beginn des Coachings über Fördermöglichkeiten. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.